Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

 

T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke
Lindenstraße 11, 16356 Werneuchen
Mobil:  +49 (0) 152 3425 2925
E-Mail: kontakt@th-baudienstleistungen-bernau.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke
Grundlagen unserer Geschäftsbedingung sind die allgemeinen Bedingungen nach VOB/Teil B / C.

  1. Weitere Arbeiten die nicht ausdrücklich auf dem Angebot vermerkt sind, bedürfen einer erneuten Besprechung oder ein schriftliches Angebot.
  2. Gemäß Umsatz-Steuergesetz fallen 19% Umsatzsteuer an.
  3. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Fertigstellung der Auftragsmaßnahme und nach Abnahme mit dem Kunden, abzüglich der schon geleisteten Abschlagszahlungen. Bei Verzug der zu Zahlenden Rechnungen, erheben wir nach der ersten Mahnung einen Variablen Zinsaufschlag von 8%. Der Diskontsatz It. Bundesbank liegt bei 5%, zusätzlich werden pro Mahnung 5,00 Euro Mahngebühr fällig.
  4. Alle Arbeiten werden gemäß den Richtlinien des Herstellers und der VOB/Teil B erstellt.
  5. Eine Garantieerweiterung über die VOB/Teil B hinaus, ist in der Regel nicht möglich, sollte aber ausdrücklich eine Erweiterung erwünscht werden, kann Fa. T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke Ihnen dieses gewähren. Dazu muss pro abgesichertes Jahr 10% der Auftragssumme entrichtet werden. Diese Absicherung wird dem Auftraggeber schriftlich dokumentiert.
  6. Der Arbeitsbeginn richtet sich nach den vorab geplanten Terminen. Eventuelle Verzögerungen seitens der Fa. T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
  7. Die Arbeiten werden immer in ausreichender Zeit geplant und ausgeführt. Verzögerungen oder Einstellungen der Baustelle bis auf bestimmte Zeit, kann von Fa. T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke angeordnet werden, wenn Witterungsverhältnisse oder Trockenzeiten zu berücksichtigen sind. Änderungen hinsichtlich des organisatorischen Ablaufs behalten wir uns vor.
  8. Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für ein freies und zugängliches Arbeiten zu gewährleisten und Lagermöglichkeiten zu schaffen. Mehrarbeiten durch aufwändige Räumarbeiten werden dem Auftragnehmer gesondert zum aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt.
  9. Bei Arbeitsbeginn, wird eine Abschlagszahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Dies wird auf das Konto der Fa. T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke unter folgenden Angaben eingezahlt. Angebots- oder Rechnungs-Nr. (Erste Abschlagszahlung) als Verwendungszweck angeben, Thomas Hörnicke N26 Bank GmbH IBAN: DE41100110012629365563 BIC: NTSBDEB1XXX. Der Restbetrag ist sofort fällig bei Abschluss der Arbeiten und dem Erhalt der Schlussrechnung. Änderungen zu dieser Regelung nur nach Absprache.
  10. Bauseits angeführte Behinderungen oder Einstellungen der Baustelle auf unbestimmte Zeit (der Grund ist hier nicht relevant) können zu einer Verzugsgebühr von 20% der Auftragssumme führen.
  11. Nicht aufgeführte Materialien, wie z.B. Rohre, Container, Sand sowie unvorhersehbare Arbeiten, werden gesondert auf Nachweis abgerechnet.
    T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke
    Lindenstraße 11, 16356 Werneuchen
    Mobil:0152 3425 2925
    E-Mail: kontakt@th-baudienstleistungen-bernau.de
  12. Unser Stundensatz pro Std. beträgt 42,00€ ohne MwSt.
  13. Ein Festpreis ist möglich und wird auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt und gilt auch nur dann als Festpreis.
  14. Nicht vorhersehbare Arbeiten unterhalb der Erdoberfläche werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteil des angebotenen Festpreises. Hierzu gehört u.a. Betonstemmarbeiten, Abfahren von ungeeignetem Füllmaterial. Auch gelten zum Zeitpunkt des Aufmaßes die angebotenen Massen als Grundlage des Festpreises. Sollten sich während den Arbeiten andere Masse ergeben, aus welchen Grund auch immer, sind diese dem abgesprochenen Festpreis unter Berücksichtigung des Einzelpreises aufzuschlagen. Ein Festpreis hat ein Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Abzüge. Sollte dieses Zahlungsziel nicht eingehalten werden, ist der geschlossene Vertrag nicht mehr bindend und der vereinbarte Rabatt erlischt. Eine Zahlung des gesamten Betrages wird fällig.
  15. Alle gelieferten und eingebauten Materialien sind so lange im Besitz der Fa. T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke bis die gesamte Auftragssumme beglichen ist und können bei Nichterfüllen jederzeit wieder entfernt oder ausgebaut werden.
  16. Des Weiteren bemüht sich die Fa. T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke den Ablauf der Auftragsmaßnahmen so schnell und so sauber wie den Arbeiten entsprechend auszuführen.
  17. Sollte ein schriftlich zugesagter Auftrag vom Auftraggeber storniert werden, muss dies innerhalb von 7 Tagen per Einschreiben erfolgen. Dadurch kann eine Stornogebühr, bis in einer Höhe von 50% der Auftragssumme von der Fa. T&H Baudienstleistungen für Thomas Hörnicke geltend gemacht werden.
  18. Eventuell erforderliche Baustellenabsicherungen, Beschilderungen und deren Genehmigungen werden im Namen des Auftraggebers eingeholt und ihm in Rechnung gestellt. Die Genehmigungen für die Baumaßnahmen werden u.a. beim Ordnungsamt, dem Bauamt, der Telekom, der Stadtentwässerung, der Stadtbranddirektion oder anderen Ämtern beantragt. Die Preise und Gebühren hierfür können bei dem jeweiligen Amt oder bei der Fa. T&H Baudienstleistungen Thomas Hörnicke nachgefragt werden.
  19. Angesichts der angespannten Beschaffungssituation und der aktuell äußerst dynamischen Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir uns, je nach aktuellen Gegebenheiten zum Vergabezeitpunkt, Anpassungen an Preisen und Lieferzeiten vorbehalten.
  20. Für die Erstellung eines Angebotes werden Ihnen bei nicht Annahme, eine Aufwandsentschädigungspauschale von 90,00 Euro netto plus 19% MWST in Rechnung gestellt.
  21. Hiermit weise ich auf die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen des Leistungsempfängers gemäß USTG § 14b Abs. 1 Satz 5 hin.
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